Jahreshauptversammlung 2018

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

SDP Grabenstätt / Erlstätt diskutiert die Auswirkungen auf unsere Gemeinde.

Kernthema des letzten Bürgerstammtisches waren die Erläuterungen und die Diskussion bezüglich der konkreten Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf die Kommunalen Finanzstrukturen. Gemeinderätin Anita Kohlbeck erläuterte, dass dieses Gesetz sich auch auf die Finanzen der Gemeinde Grabenstätt erheblich auswirken dürfte. Dies komme noch zu dem sich schon heute abzeichnenden, enormen konjunkturbedingten Ausfällen aus dem Gewerbesteueraufkommen hinzu. Beispielhaft nannte Kohlbeck hier, dass Mietaufwendungen für gewerbliche Räumlichkeiten nicht mehr zu 65% sondern nur mehr zu 50% dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Das bedeutet, dass der für die Gewerbesteuerermittlung zu Grunde liegende Gewinn niedriger ausfällt und damit auch die hierauf zu entrichtende Gewerbesteuer sich reduziert. Solche Veränderungen sind ein Anreiz für Unternehmen z. B. stärker zu sogenannten Betriebsaufspaltungs-Modellen über zu gehen. Auch die im Grundsatz begrüßenswerte Aufstockung des Kindergeldes um 20,00 € ist zu 15% durch die Kommunen zu stemmen (Bund und Länder tragen jeweils 42,5%)! Die Kindergelderhöhung schlägt mit ca. 4,26 Mrd. € zu Buche. Das bedeutet eine Belastung von rd. 692 Mio. € pro Jahr für die Kommunen! Auch die im Prinzip zu begrüßende Erhöhung des Kinderfreibetrages um 984 € auf 7.008 € wird sich im Einkommensteueraufkommen reduzierend auswirken. Dies wirkt sich zwingend auf den Einkommensteueranteil der Kommunen aus! Denn beispielsweise 10% von 100 € Einkommensteueraufkommen sind 10 €. - 10% von 90 € nur 9 €! Dies wird auch Konsequenzen für die Steuereinnahmen der Gemeinde Grabenstätt haben! In diese Entwicklung hinein startet die Gemeinde ein Neubauvolumen in Millionenhöhe! Dies betrifft die Sanierung der Sporthalle des SV Erlstätt, den geplanten Neubau der Mehrzweckhalle Grabenstätt, den Neubau des Kindergarten Grabenstätt, sowie die, zur Diskussion stehende, Dorfsanierung Multerereck. Hier sind nach Ansicht von Siegfried Wallner insbesondere die in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachkundigen Gemeinderäte gefordert. „Alle Immobilieninvestitionen der Gemeinde sind auf den Prüfstand zu stellen!“ Angefangene Projekte sollten nur insoweit weitergeführt werden, als man eine vertretbare und in sich gerechtfertigte Abschnittsfertigstellung erreicht. Neubaumaßnahmen sollten in die Zukunft verlegt werden, bis man sich der nachhaltigen Finanzierbarkeit sicher sein kann. Natürlich gebietet es das Wohl unserer Kinder und die besondere Förderung des Kindergartenneubaues diesen auf jeden Fall zu realisieren. Klaus Kumpfmüller fasste zusammen, dass bei einer sturen Umsetzung der geplanten Maßnahmen das Loch des Finanzaufkommens nicht nur durch Fremdmittelaufnahmen -also Verschuldung- gefüllt werden kann, sondern auch durch Einnahmensteigerungen der Gemeinde. Hier sind die Möglichkeiten begrenzt. Neben Anhebungen der vielfältigen Gebührensätze und dem streichen freiwilliger Leistungen bleibt nur eine Erhöhung des Hebesatzes der Gemeinde. Damit steigen dann die Sätze z. B. für Gewerbesteuer aber auch der Grundsteuer. Anita Kohlbeck betonte, dass sie in diesen Fragen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten wolle. Aber sie wird in den kommenden Beratungen des Gemeinderates das deutlich beeinträchtigte künftige Finanzierungsaufkommen der Gemeinde immer wieder in Erinnerung rufen.