Mit Betriebsrenten Altersarmut verhindern

Die Mitglieder des SPD-Arbeitskreises (AK) „Soziale Gerechtigkeit“ trafen sich im Gasthaus „Hofbräu-Bräustüberl“ in Traunstein um diesmal das Thema Betriebs- und Zusatzrente zu besprechen und zu bearbeiten.

ASG Betriebsrente

Michael Wendl, im Berufsleben war er Gewerkschaftssekretär, berichtete zu Beginn der Arbeitssitzung über Grundlagen der bestehender Betriebsrenten, so gibt es die Direktzusage für eine Betriebsrente, die Arbeitnehmer erhalten unter bestimmten Bedingungen garantierte Leistungen, in der Bilanz des Betriebes sind dafür Rückstellungen gebildet, die Verbindlichkeit und Zeitpunkt sind aber nicht kalkulierbar! Dann gibt es die Direktversicherung für Betriebe, die ist kapitalgedeckt über eine Gruppenversicherung und es gibt Pensionskassen/ Fonds, sie sind kapitalgedeckt, bei den Pensionskassen gibt es stärkere Vorschriften für Anlageformen, bei Fonds ist das Kapital überwiegend durch Risikoanlagen gedeckt, sie treiben die Durchschnittsgewinne hoch, bedeuten aber auch ein extremes Risiko! Auch die Zusatzversorgungen sind Betriebsrenten, da wird kein Arbeitnehmeranteil gezahlt, sie sind durch Tarifverträge abgesichert. Dann gibt es noch berufsständische Versorgungssysteme, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, die Ärzteversorgung oder für Freiberufliche. Etwa 60 % der Arbeitnehmer erhielten eine Betriebsrente so Wendl, aber etwa 70 % der Arbeitnehmer in kleinen Firmen und besonders viele Niedrigverdiener wären nicht abgesichert. Die Höhen der Betriebsrenten sind sehr unterschiedlich, sie orientieren sich meist der beruflichen Einkommenshöhe, extreme Beträge gibt es im Management. Als Zusatzrenten gibt es die Riester- und die Rürup-Rente, hier zahlt nur der Versicherte die Beiträge und es gibt staatliche Zuschüsse, für die Anlage dieser privaten Vorsorgegelder gelten strenge Regeln. In der umfangreichen Diskussion, inwieweit über Betriebsrenten eine soziale Gerechtigkeit herbeigeführt werden kann, wurde festgestellt, dass bei zukünftigen Betriebsrenten-Angeboten an alle Arbeitnehmer zu denken sei, besonders die im Niedriglohnsektor, bei Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigte in sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, wer profitiert von den Angeboten, früher waren es alle, die Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Staat, das müsse wieder darauf zurückgeführt werden. Auch müsse bei der Renten-finanzierung das Prinzip Non Profit gelten. Festgestellt wurde, dass Sozialleistungen oft erst gar nicht notwendig würden, wenn gerade im unterem Einkommensbereich zusätzliche Lösungen wie eine Betriebsrente geschaffen würden. Hier stellte der Sprecher des AK Helmut Haigermoser die von Arbeitsministerin Nahles entwickelte und vom Bundestag nun beschlossene „Bessere Erwerbsminderungsrente“ vor, die dann von den AK-Mitgliedern auch als positive Entwicklung hin zur sozialen Gerechtigkeit angesehen wurde. Zurechnungszeiten würden nun von 62 auf 65 Jahre schrittweise verlängert und dies bedeute, bei mehr Anrechnungsjahren jeden Renten-monat auch mehr Geld. Die Mitglieder des AK einigten sich abschließend einstimmig darauf, die Forderung einzubringen: Für alle Arbeitnehmer ist eine verpflichtende Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unterstützungskasse vorzusehen. Es sind Lösungen anzustreben, die immer die Allgemeinheit betrifft. Riskante Kapitaldeckungen sind bei Betriebsrenten abzulehnen, die grundsätzliche Steuerfinanzierung ist anzustreben. Aber auch der vorliegende Gesetzentwurf zur Betriebsrente von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist weiter auszudehnen, mittlere und kleine Unternehmen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, an Modellen teilnehmen zu könnne und eine zusätzliche Insolvenzabsicherung ist einzubauen, diese Forderung würde, so Haigermoser, wie auch vorhergehende Beschlüsse zum Thema Rente in ein Antragspaket an die Bundestagsfraktion eingearbeitet. In der nächsten monatlichen Sitzung des AK wird vorrangig das Thema behandelt: „Was ist als Bemessungsgrundlage für den Sozialstaat zu sehen“.