Antrag für eine der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Grabenstätt
Vorbemerkung: Die Erlstätter Ortsvereine haben zu Ihrer Besprechung am 7. Juni 2011 die Gemeinderäte mit Wohnsitz aus dem Bereich der Altgemeinde Erlstätt zu einem Gedankenaustausch eingeladen. Der Einladung folgten alle Gemeinderäte bis auf den 2. Bürgermeister Robert Muggenhamer (Verhindert). Erörtert wurden unter anderem die Raumnöte einzelner Vereine und die unbefriedigende Nutzungsstruktur des alten Erlstätter Schulhauses.
Bezüglich einer, den Erlstätter Gemeindebürgern und deren Vereinen gerecht werdende Nutzung des alten Schulhauses wurden folgende Varianten eingebracht und andiskutiert:
• Eine Nutzungsstruktur ist mit der Thematik Pfarrsaal Erlstätt verknüpft. Hier ist die Entscheidung der Diözese ausstehend, ob Neubau beim Pfarrhof Erlstätt oder Integration in das alte Schulhaus.
• Die Vereinsvorstände präferieren eine Integrationslösung. Damit könnte der kulturelle Dorfmittelpunkt um das alte Schulhaus herum entstehen. Das gut 2550 m² große Anwesen bietet Raum für einen gemeindeeigenen Dorfplatz inklusive einem neuen Maibaumstandort. Dorffeste und Zusammenkünfte wie z. B. Adventsglühwein etc. sind dort gut umsetzbar.
• Der möglicherweise Altlasten tragende Anbau (Asbest?) müsste hierfür ebenso restlos entfernt werden, wie die als Lagerraum vermietete „Unterstellhalle für Feuerwehrfahrzeuge“.
• Neben dem ggf. im Gebäude integrierten Pfarrsaal würden Besprechungs-räumlichkeiten ebenso Platz finden können als auch ein Jugendtreffpunkt. Es gibt bei allen Vereinen Bedarf, interne Themen in einem geschützten Umfeld besprechen zu können. Die Vereine ohne eigene Räumlichkeiten könnten entsprechende Archiv- und Verwahrräume (Vereinsfahnen) erhalten (z. B. Burschenverein, KSK, Gartenbauverein und andere).
• Sollte sich aus der konkreten Bauplanung auch die Möglichkeit zur Schaffung von Mietwohnraum ergeben würde dies begrüßt werden.
• Aus dieser Nutzung darf kein Nebengastgewerbe entstehen. Raumgrößen für bis max. 25 Personen sollten ausreichend sein. Unser Wirtshaus soll und muss wie bisher im Dorf bleiben! Dafür bedarf dieses eines ausreichenden wirtschaftlichen Fundamentes.
• Die notwendige Umgestaltung des Gebäudes muss durch eine bautechnische sowie energetische Sanierung geprägt sein.
• Betrachtet man dieses Wunschprofil so entspricht dieses Vorhaben den Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetztes wie kein zweites in unserer Gemeinde.
Ich stelle den Antrag, dass: Der Gemeinderat auf Basis dieser Vorstellungen der Erlstätter Ortsvereine sich bereits heute intensiv mit der künftigen Verwendung des alten Schulhauses in Erlstätt auseinandersetzt.
Begründung:
Es handelt sich hier nicht um ein erst neu zu erstellendes Gebäude, sondern um eine effiziente Nutzung einer bestehenden, im Gemeindeeigentum befindlichen Immobilie. Diese ist erst vor kurzem mit Zustimmung des Gemeinderates in die Denkmalschutzliste aufgenommen worden. Wir haben also sowieso eine Erhaltungsverpflichtung! Die -nicht nur energetische- Sanierung wie auch die notwendigen Umbauten für die neue Nutzungsstruktur stellen nur in geringem Umfang zusätzliche Kosten dar; die Erhaltungskosten sind immer verpflichtend gegeben! Die Erlstätter Ortsvereine bieten sich an, bei der Entwicklung der neuen Nutzungsstruktur tatkräftig mitzuwirken.
Ich bitte daher den Gemeinderat um Zustimmung zu diesem Antrag.
Anita Kohlbeck