Anfrage in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Grabenstätt vom 2. Mai 2011, TOP Sonstiges
Umsetzung der möglichen Förderungen aus dem Bildungspaket, unterstützt durch die Gemeinde
Das Bildungspaket sieht spezielle Förderungsmöglichkeiten von Kindern vor, deren Familien bzw. Alleinerzieher folgende Unterstützungszahlungen erhalten: • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Ansprechpartner für Bezieher von ALG II und Sozialgeld ist i. d. R. das Jobcenter. Für Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld ist das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Dort wird den Anspruchsberechtigten der für die Leistungen aus dem Bildungspaket zuständige Sachgebietsleiter genannt.
Unschwer erkennbar sind diese in Traunstein situierten Amtsstellen für den Kreis der Berechtigten in unserer Gemeinde nicht immer leicht erreichbar, bzw. stellt die Entfernung manchmal ein Problem dar. Daher meine Fragen:
• Hat die Gemeinde Grabenstätt sich einen Überblick verschafft, wie viele Berechtigte für Leistungen aus dem Bildungspaket in unserer Gemeinde wohnen? • Wenn ja wie viele? • Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, ob Berechtigte aus der Gemeinde bereits Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt haben und wenn ja welche? • Gibt es in der Gemeindeverwaltung eine Person, die ggf. als erste Anlaufstelle für diesen Berechtigtenkreis zur Verfügung steht? • SZ vom 23./24./25. April Seite 5 „Mehr Zeit für den Antrag“ ; Zitat: Nun kommt den Kommunen nach Worten von der Leyens die entscheidende Rolle zu. Sie sollen die betroffenen Eltern anschreiben, weil sie besser Auskunft darüber geben könnten, welche Ämter zuständig sind, welche Öffnungszeiten sie haben und wer dort der Ansprechpartner ist. • Ist vorgesehen die Bevölkerung zu dem Bildungspaket im Gemeindeanzeiger im vorgenannten Sinne zu informieren, wenn ja wann?
Anita Kohlbeck