SPD-OV Grabenstätt - Erlstätt gab eine Renteninformation für Beitragszahler
Der SPD OV konnte Paul-Georg Kohlbeck, Fachmann für Zusatzvorsorgesysteme wie Riesterrente und betriebliche Altersvorsorge, etc., als Referenten für die Informationsveranstaltung: „Rentenbeiträge - reicht’s auch für mich?“ gewinnen.
In einem ca. 50-münitigen, PowerPoint gestützten Vortrag spannte Kohlbeck den Bogen von der realen Einkommenssituation der heute 40-jährigen, Ihren zu erwartenden Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den sich im Regelfall ergebenden Vorsorgelücken. Diese Lücken kann ein/e heute 40-jährige/r durch mit staatliche Maßnahmen geförderte Zusatzversorgungen schließen. Die bekannteste Zusatzversorgung dieser Art ist heute die so genannte Riesterrente. Im Wesentlichen steht dieses geförderte Vorsorgesystem allen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie den Beamten offen. Die Förderquoten sind insbesondere für Familien mit Kindern beachtlich. Schon für einen durchschnittlich verdienenden Beitragszahler mit Frau und zwei Kindern ergibt sich eine Förderquote von nahezu 50%! Kohlbeck wies besonders darauf hin, dass heute auf Grund des Altersvermögensgesetzes (AVmG) jeder angestellte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine von diesem finanzierte betriebliche Altersversorgung hat. Grundsätzlich kann dies auch in Form der Riesterrente durchgeführt werden. An Beispielberechnungen zeigte der im Vorruhestand befindliche Fachmann auf, welche Zusatzrenten durch solche geförderte Zusatzversorgungen erzielt werden können.
Der Vortrag schloss mit dem Appell an jeden Einzelnen, sich mit seiner voraussichtlichen finanziellen Situation als Rentner schon heute auseinander zu setzen und zu prüfen, ob und welches Zusatzversorgungsangebot genutzt und finanziell verkraftet werden kann. Kohlbeck betonte, dass gerade auch für Geringverdiener solche Insolvenzgeschützten Renten von großer Bedeutung seien. Zwar werden bei Hartz IV-Empfänger im Rentneralter solche geförderte Altersbezüge angerechnet, aber diese sind dann auch keine in ihrer Leistungshöhe veränderbare Sozialalmosen sondern stellen einen Rechtsanspruch für den Bezieher dar! Den Arbeitgebern machte Kohlbeck den Vorwurf, dass diese geringfügig Beschäftigte nicht deutlich genug darauf hinwiesen, dass durch Zuzahlen zu den Arbeitgeberabgaben an die Rentenversicherung sich im späteren Rentenbezug deutlich mehr „Entgeltpunkte“ und damit eine höhere Rente erworben werden kann.
OV-Vorsitzender Klaus Kumpfmüller dankte dem Referenten für seinen informativen und dennoch kurzweiligen und interessanten Vortrag und den Zuhörern, zu denen auch der SPD Landtagskandidat Franz Gnadl gehörte, für ihr reges Interesse und für ihre interessanten Diskussionsbeiträge.